Erneuerbare Energien haben sich in den letzten Jahren in der Energielandschaft stark etabliert. Investitionen in die zukunftsorientierte Strom- und Wärmeerzeugung bieten im Hinblick auf den weiteren Ausbau nach wie vor langfristig sichere Ertragschancen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei nahezu jeder Art von Projekten im Bereich Energierecht. Diese umfassen Photovoltaik, Biomasse sowie Windenergie. Die rechtlichen Fragestellungen sind im Zusammenhang mit Energierecht vielfältiger Natur. Ob bei der Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion, der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträge oder bei öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Inanspruchnahme einer versierten rechtlichen Beratung für den Erfolg Ihres Projektes von entscheidender Bedeutung.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Energierecht umfasst:
Gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Gründung von Betreibergesellschaften
Beratung in öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren
Gestaltung langfristiger Nutzungs-, Pacht-, Liefer- und Dienstleistungsverträge
Abstimmung steuerlicher Aspekte mit Steuerberatern
Beratung zu Liefer- und Serviceverträgen