Das Bau- und Architektenrecht umfasst die unterschiedlichen Rechtsverhältnisse der Beteiligten rund um das Bauvorhaben, angefangen bei einfachen handwerklichen Leistungen, über umfangreichere Renovierungen und Sanierungen, die Errichtung von Einfamilienhäusern und Gewerbeobjekten bis hin zur Realisierung von Bauträger- und größeren Projektvorhaben.
Die Rechtsanwälte von JENSEN SCHLÜTER & PARTNER sorgen für Rechtssicherheit am Bau. Eine Vielzahl gesetzlicher und vertraglicher Regelungen, eine wirtschaftlich oft ganz erhebliche Bedeutung von Bauvorhaben sowie eine kaum zu überblickende und uneinheitliche Rechtsprechung machen es erforderlich, im Rahmen der Planung und Abwicklung nicht nur technische Fachleute wie Ingenieure und Architekten hinzuzuziehen, sondern auch einen „Fachmann Baurecht“ – einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bzw. einen ausgebildeten Rechtsanwalt im Bereich Baurecht.
Das Architekten- und Baurecht nimmt in der Kanzlei JENSEN SCHLÜTER & PARTNER seit jeher eine bedeutende Rolle ein. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten kleine, mittelständische und große Bau- und Handwerksunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Privatpersonen fundiert und engagiert in allen Fragen rund um das Baurecht: im Bauversicherungsrecht, im Bauvertragsrechts, im Bauträgerrecht, bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen sowie in allen weiteren damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten – außergerichtlich, in Mediationsverfahren und gegebenenfalls auch gerichtlich. Hierbei betreuen und begleiten wir Projekte jeglicher Größe und Art, seien es Hotelbauten, Wohnungsbauprojekte, Wohnanlagen, Bauträgerprojekte, Windenergieprojekte, Bauvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien, Tiefbau, Leitungsbau, Hochbau, Einfamilienhausbau, Maschinen- und Anlagenbau usw.
Viele der in baurechtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig anzutreffenden Streitpunkte könnten durch rechtzeitige vertragliche Regelungen vermieden werden! Daher lautet unser Rat: Lassen Sie uns gemeinsam frühzeitig den juristischen Grundstein legen, um späteren Ärger zu vermeiden. Wir gestalten für unsere Mandanten sämtliche Verträge zwischen den am Bau beteiligten, seien es Bauherren, Planer, Projektierer und ausführende Unternehmen. Hierbei verlieren wir nie das konkrete Bauvorhaben und dessen spezielle Fragestellungen aus den Augen. Zudem beraten und begleiten wir unsere Mandanten in jeder Phase des Bauvorhabens oder des Immobilienprojektes, von der anfänglichen Idee über die Planung und Ausführung bis hin zur Abnahme. Hierbei können wir auf unsere umfassende Erfahrung mit Bauvorhaben jeglicher Größe zurückgreifen.