27.10.2026

Freibeträge ausnutzen!

Alle zehn Jahre können Sie innerhalb der steuerlichen Freibeträge (500.000 EUR für Ehegatten/Lebenspartner und 400.000 EUR für Kinder) Vermögens schenkungssteuerfrei übertragen. Da die Anzahl der Zehnjahreszeiträume biologisch begrenzt ist, sollten Sie ggf. rechtzeitig damit anfangen. Aber Vorsicht: In bestimmten Fällen muss für die Übertragung von Vermögen auf Minderjährige ein Ergänzungspfleger bestellt und eine familiengerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Das kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. In jedem Fall sollten Sie in die Planung einen Steuerberater einbeziehen und einen Notar beauftragen, der in wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen der Nachfolgegestaltung bewandert ist.