15.10.2026

GbR eintragen lassen!

Wenn Sie mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an einer anderen Gesellschaft (z.B. einem Solarpark) oder an einem Grundstück beteiligt sind, sollten Sie die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Hinsichtlich solcher Beteiligungen sind viele Rechtsgeschäfte (z.B. Gesellschafterwechsel oder Verkäufe) nur noch möglich, wenn die GbR eingetragen ist. Das kann zu Verzögerungen führen, wenn wirklich einmal schnell gehandelt werden muss. Für die Eintragung ist eine notariell beglaubigte Anmeldung zum Gesellschaftsregister notwendig, die von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden muss. Zudem müssen nach der Eintragung der eGbR noch die Grundbücher bzw. Eintragungen der Beteiligungsgesellschaften geändert werden. Daher sollten Sie die Eintragung nicht auf die lange Bank schieben.